Haftungsausschluss EPR 2023-2025

Haftungsausschluss EPR 2023-2025

Bedingung zur Teilnahme ist, dass der Teilnehmer einwilligt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum selbst zu tragen, die sich aus der Durchführung der gemeinsamen Tour ergeben und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die die gemeinsame Ausfahrt durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.

Die CSM Chemnitzer Sportförderungs- und Marketinggesellschaft mbH haftet nicht für Schäden und Verluste, die Teilnehmer während der Befahrung der empfohlenen Route, bei der Ausübung des Sports, bei der Benutzung von Anlagen und Einrichtungen oder bei einer sonstigen in Verbindung mit der Radtour erfolgten Tätigkeit erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch bestehende Versicherungen gedeckt sind.
Sofern die Organisatoren und Helfer sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft, sind Ansprüche der Teilnehmer wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie wegen Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Organisatoren und Helfer sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Leicht fahrlässiges Verhalten begründet nur eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie der Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren.
Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift unter dem Haftungsausschluss, dass er die eben genannten Punkte und nun folgenden Regeln, Vorschriften und Bedingungen gelesen hat, akzeptiert und er gegen Unfälle ausreichend versichert ist und auf eigenes Risiko teilnimmt.
> Die StVO ist immer zu beachten und einzuhalten.
> Alle Teilnehmer fahren auf eigenes Risiko.
> Eine Haftung der CSM Chemnitzer Sportförderungs- und Marketinggesellschaft mbH für Schäden, die dem Teilnehmer während der Tour entstehen, ist ausgeschlossen(oben bereits ausführlich beschrieben)
> Ich bin selbst für meine Fahrweise verantwortlich, wurde über die Risiken der Tour informiert und sehe mich imstande diese zu bewältigen.
> Ich verpflichte mich den Anweisungen der Verantwortlichen Folge zu leisten.
> Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich und fährt auf eigene Gefahr.
> Die Tourenleiter sind berechtigt, Mitfahrer, deren Räder nicht den Bestimmungen der Staßenverkehrszulassungsordnung entsprechen, von der Tour auszuschließen.
> Den Anweisungen des jeweiligen Tourenleiters ist Folge zu leisten.
> Bei Pannen und anderen Fahrtunterbrechungen ist der Tourenleiter unverzüglich zu unterrichten.
> Gleiches gilt, wenn jemand die Gruppe verlassen möchte.
> Es wird unbedingt Rücksicht auf Fußgänger und andere Radfahrer genommen.
> Es gilt Helmpflicht.

Datenverarbeitung / Foto, Film und Ton
Jeder Teilnehmer willigt gegenüber dem Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt in die Benutzung, Verbreitung und Veröffentlichung von Bildmaterial, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Printmedien und Büchern zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken ohne Anspruch auf Vergütung, ein.

Organisations-und Hygienekonzept
1. Alle Teilnehmer erklären mit Unterschrift dass sie in den letzten 14 Tagen vor dem Austragungstermin keinen bewussten Kontakt zu positiv COVID-19 getesteten Personen hatten.
2. Ebenso bestätigt der Unterzeichnende, dass er fahrbereit und bei bester Gesundheit ist.
3. Per Unterschrift wird unter gesundheitlichen Aspekten auf alle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, Organisatoren und Helfer sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen verzichtet.
4. Teilnehmer aus Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes sollten Ihre Teilnahme vorab mit ihrem Hausarzt besprechen.
5. Alle Teilnehmer sowie deren Betreuer und das ORGA-TEAM sind verpflichtet, eine Mundmaske für den Start,-und Zielbereich der Tour und den Transfer in den Bussen mitzubringen.
Generell gilt: Auf den Mindestabstand ist, wo immer möglich, zu achten. Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten.

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